Recht gesprochen

Was die Arbeitsgerichte entscheiden – und was das für Sie heißt.

Eine Frau übergibt einem Mitarbeiter am Empfang einen Brief

· BAG, Urteil vom 30. Juli 2026 – 2 AZR 70/25

Sonderkündigungsschutz: Drei Wochen, um den Arbeitgeber zu informieren

Wer einen besonderen Kündigungsschutz hat, von dem der Arbeitgeber nichts weiß, muss ihn nach einer Kündigung schnell offenlegen – in der Regel innerhalb von drei Wochen. Sonst kann der Schutz verloren sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt für Beschäftigte entschieden, die einen Betriebsrat gründen wollen.

Weiterlesen – Sonderkündigungsschutz: Drei Wochen, um den Arbeitgeber zu informieren

Ein Briefzusteller wirft einen Brief in einen Hausbriefkasten

· BAG, Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25

Einwurf-Einschreiben: Warum der Beleg der Post nicht mehr reicht

Wer ein wichtiges Schreiben als Einwurf-Einschreiben verschickt, kann damit nicht mehr ohne Weiteres beweisen, dass es angekommen ist. Das Bundesarbeitsgericht verneint beim heutigen Scan-Verfahren der Post den sogenannten Anscheinsbeweis. Im entschiedenen Fall kostete das den Arbeitgeber die Kündigung.

Weiterlesen – Einwurf-Einschreiben: Warum der Beleg der Post nicht mehr reicht

Ein Mann übergibt einen Autoschlüssel über einen Schreibtisch

· BAG, Urteil vom 25. März 2026 – 5 AZR 108/25

Freistellung nach der Kündigung: Pauschale Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam

Viele Arbeitsverträge erlauben dem Arbeitgeber, Beschäftigte nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist freizustellen – ohne weitere Voraussetzungen. Das Bundesarbeitsgericht hält solche Klauseln für unwirksam. Den Dienstwagen darf der Arbeitgeber nur zurückverlangen, wenn die Freistellung selbst berechtigt war.

Weiterlesen – Freistellung nach der Kündigung: Pauschale Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam

Eine Pflegekraft liest an einem Tisch einen Vertrag

· BAG, Urteil vom 21. Oktober 2025 – 9 AZR 266/24

Fortbildungskosten: Unklare Rückzahlungsklausel – Pflegekraft muss nichts zurückzahlen

Viele Fortbildungsverträge verlangen die Kosten zurück, wenn das Arbeitsverhältnis „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ endet. Das Bundesarbeitsgericht hält diese Formulierung für mehrdeutig – und die Klausel deshalb für unwirksam. Eine Altenpflegerin musste 9.347 Euro nicht zurückzahlen.

Weiterlesen – Fortbildungskosten: Unklare Rückzahlungsklausel – Pflegekraft muss nichts zurückzahlen

Kontaktieren Sie uns

Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie an!

0621 300 113 0

Wir sind für Sie da:

Mo–Fr: 09–21 Uhr

Schreiben Sie uns:

de@heitfeldplus.de