Ein immer schwieriges, aber sehr wichtiges Thema.
Der Gesetzgeber hat den Rahmen vorgegeben: Anders, als in vielen anderen Rechtsgebieten, muss jede Partei ihre Kosten – also auch die Kosten der Rechtsvertretung – bis zum Abschluss der ersten Instanz selbst (oder z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung) bezahlen. Dies im Übrigen – und für alle Instanzen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Hinsichtlich der Art der Abrechnung und der Höhe der konkreten Kosten versuchen wir stets ein Maß zu finden, welches auf der einen Seite unserer Leistung gerecht wird und gleichzeitig auf der anderen Seite für unsere Mandanten nachvollziehbar und fair ist. In vielen Fällen können wir kostendeckend mit den Gebühren, welche sich – quasi als unterer Rahmen – aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergeben, auskommen. Dies auch deshalb, da wir als Fachkanzlei hoch optimiert in unseren Abläufen sind und „einfach wissen, was wir tun“. Wenn die gesetzlichen Gebühren für die Bearbeitung des Mandats unpassend sind, informieren wir Sie darüber und beraten gemeinsam, ob eine zeitabhängige Berechnung oder ein Pauschalhonorar für alle Seiten interessengerecht wäre.
